Stromabkommen mit der EU: Marktzugang für alle möglich
Der Bundesrat hat die Schwelle für die Grundversorgung im Falle der Annahme des EU-Stromabkommens festgelegt: Wer weniger als 50 Megawattstunden (MWh) pro Jahr verbraucht, darf bleiben – oder sich freiwillig dem Markt aussetzen.











