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Ab März 2025 ist der Autobahnpilot legal
@KI
Self-Driving

Ab März 2025 ist der Autobahnpilot legal

Der Bundesrat hat eine Verordnung für automatisiertes Fahren verabschiedet. Sie erlaubt den Einsatz von Autobahnpiloten, führerlosen Fahrzeugen und das automatisierte Parken auf bestimmten Parkfeldern.

Die neuen Regeln werden am 1. März 2025 in Kraft treten. Allerdings ist der Weg für frei zirkulierende autonome Fahrzeuge noch lang.

Automatisiert verkehrende Fahrzeuge könnten die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern, schreibt das Bundesamt für Strassen ASTRA. Der Bundesrat regelt mit der neuen Verordnung das automatisierte Fahren in drei Anwendungsfällen.

Drei Anwendungen neu erlaubt

Neu darf der Autobahnpilot eingeschaltet werden. Dabei dürfen Lenkerinnen und Lenker ihre Hände vom Steuerrad nehmen. Sie müssen aber bereit sein, jederzeit einzugreifen.

Führerlose Fahrzeuge sind auf behördlich genehmigten Strecken erlaubt. Zuständig sind die Kantone. Bei der Beurteilung werden sie vom ASTRA unterstützt. Bedingung aber: Die führerlosen Fahrzeuge müssen von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden.

Automatisiertes Parken geht weit über die üblichen Assistenten hinaus. Ab Frühling 2025 sind auf definierten Flächen und in gekennzeichneten Parkhäusern Parkmanöver in Abwesenheit der Lenkerin oder des Lenkers erlaubt.

Langer Weg bis zur Autonomie

Noch gibt es nicht viele Fahrzeuge, die für das automatisierte Fahren eingesetzt werden können. Sie müssen zudem erst noch zugelassen werden, laut ASTRA «sorgfältig und unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen der Schweiz».