Seit Jahren ist die Abschaffung des Eigenmietwerts ein grosses Thema in der Schweizer Politik. Zweimal scheiterte ein solches Anliegen an der Urne. Dabei geht es um die Versteuerung von fiktiven Mieteinnahmen in selbstbewohnten Liegenschaften. 1915 wurde der Eigenmietwert während des Ersten Weltkriegs als Kriegssteuer eingeführt. Er erlebte in der Folge mehrere Comebacks als Krisensteuer, um sich seit 1958 fest zu etablieren.
Die Berechnung und die Höhe des Eigenmietwerts unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Er wird anhand verschiedener Kriterien geschätzt. Bisher durften Eigenheimbesitzer im Gegenzug Sanierungen und andere werterhaltende Massnahmen von den Steuern abziehen. Das würde mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfallen.
Wer profitiert?
Von der Abschaffung profitierten vor allem Besitzerinnen und Besitzer, die keine grösseren Investitionen mehr planen und ihre Hypothek weitgehend amortisiert haben – besonders ältere Menschen und Pensionierte.
Noch ist der Eigenmietwert nicht abgeschafft. Der Mieterverband hat bereits das Referendum angekündigt, falls die Abschaffung nicht obligatorisch vors Volk müsste.