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Das Klimaschutzgesetz kommt: Was bereits über die neuen Fördergelder bekannt ist
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Ratgeber

Das Klimaschutzgesetz kommt: Was bereits über die neuen Fördergelder bekannt ist

Die Schweiz hat im letzten Sommer mit knapp 60 Prozent für das Klimaschutzgesetz gestimmt. Ein halbes Jahr, bevor das Gesetz in Kraft tritt, zeichnen sich die kommenden Fördermassnahmen für Hausbesitzer:innen ab.

Die Bevölkerung hat am 18. Juni 2023 das Gesetz zum Klimaschutz mit 59.1 Prozent angenommen. Die Vernehmlassung zur dazugehörigen Verordnung ist diesen Sommer (Juni 2024) abgelaufen. Stand heute scheint die Einführung per 1. Januar 2025 weiterhin realistisch. 

Hausbesitzer:innen – diese Gelder gibt es neu

Das Heizen von Gebäuden braucht in der Schweiz rund 40 Prozent des Energieverbrauchs aus. Zudem verursacht es ungefähr ein Viertel des gesamten CO2-Ausstosses. Es ist deshalb verständlich, dass der Bund einen Schwerpunkt bei den Gebäuden ansetzt. So sind in diesem Bereich denn auch die Fördermassnahmen besonders konkret. Und mit 200 Millionen pro Jahr sind die Fördertöpfe auch gut alimentiert.

Kluge Integration in bestehende Programme

Wichtig für alle Hausbesitzer:innen ist erstmals, dass die bereits bestehenden Fördergelder und -massnahmen auf Bundesebene weitergeführt werden. Ebenfalls bestehen bleiben die kantonalen und kommunalen Förderungen. Das ist für Hausbesitzer:innen wichtig, denn somit werden sowohl der Heizungsersatz als auch die Sanierung eines Gebäudes weiterhin im bekannten Rahmen unterstützt (hier gehts zum Artikel auf energieinside.ch). Wer seine Heizung ersetzen oder Solarpanels installieren will, kann also mit der Planung schon jetzt beginnen.

 

Mehrfamilienhäuser und Heizungsersatz

In Ergänzung zu den bisherigen Massnahmen werden Heizsysteme ab einer Leistung von 70 Kilowatt speziell gefördert. Solche Systeme sollen neu

mindestens 40 Prozent der Mehrinvestitionen betragen (Grundlage: das harmonisierte Fördermodell der Kantone).

Allenfalls indirekt kommen Besitzer:innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern die Förderungen von Fernwärmenetzen zu Gute – diese sind für die Betreiber von solchen Verbünden gedacht. Inwiefern das auch für Wärmeverbünde auf Grundlage von Holzschnitzelheizungen gelten soll, darüber gab es in der Vernehmlassung unterschiedliche Auffassungen.

 

Ersatz der Elektroheizungen

Nach wie vor sind in einigen Kantonen viele Elektroheizungen aktiv, was sich im Stromverbrauch auswirkt. Die Heizungen machen im Schnitt noch immer fünf Prozent des gesamten Schweizer Stromverbrauchs aus. Mit der Annahme des neuen Gesetzes läuft die Zeit für Elektroheizungen definitiv ab. Was bereits heute in einzelnen Kantonen gilt, wird neu auf die gesamte Schweiz angewendet – die Elektroheizungen müssen raus. Dafür gibt es:
 

●      CHF 2’000 pro ersetztem Heizkörper oder Raum,

●      oder maximal CHF 20’000 pro Wohneinheit,

●      oder maximal CHF 40’000 für Nichtwohnbauten.

Diese Förderung ergänzt bereits bestehende Massnahmen, wie diese z.B. durch die Kantone in ihrem harmonisierten Modell seit 2015 angewendet werden. Dazu kommen mögliche Steuerabzüge, weshalb der Gesetzgeber und die Verbände in der Vernehmlassung hier einen grossen Anreiz sehen.

 

Erhöhung der Beiträge für Sanierungen

Für Dämmungen der Hausfassade werden bereits heute Gelder bereitgestellt. Mit dem zusätzlichen Fördergeld soll die Nachfrage angekurbelt werden – denn noch bewegen sich solche energetischen Massnahmen auf tiefem Niveau. Vorgeschlagen war in der Vernehmlassung ein Beitrag von 30 Franken pro Quadratmeter (Bauteil- oder Energiebezugsfläche). Der Hauseigentümerverband hat eine Erhöhung auf 60 Franken angeregt. Noch sind die Details nicht bekannt, trotzdem ist davon auszugehen, dass hier nachgebessert wird. Eine aktuelle Übersicht, was es zu berücksichtigen gilt, gibt z.B. die Energieagentur in Sankt Gallen.

Die kantonalen Förderbeiträge werden auch ab dem ersten Januar nicht einheitlich sein. Nicht von ungefähr kommt es deshalb, dass auch in der neuen Verordnung deshalb Gelder für die Beratung reserviert ist. Da jedoch bereits heute eine Gebäudehülle mit bis zu CHF 25’000 subventioniert werden, rät das Beratungsportal «Energieheld» der Centralschweizer Kraftwerke schon jetzt zur Sanierung.

 

Service

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