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Solarstrom

CWK führt Mindestvergütung ein

Das Thema Mindestvergütung treibt derzeit viele Energieversorger um. Ab 2025 sollen diese nämlich neu geregelt werden. CWK hat ihre eigene Lösung lanciert.

Die Axpo-Tochter CKW führt Mindestvergütungen für Solarstrom ein. Sie schützt vor tiefen Marktpreisen.

Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen können überschüssigen Strom dem Energieversorger verkaufen. Ab 2025 gilt für Solaranlagen bis 150 kW eine Mindestvergütung, wenn der Referenzmarktpreis sehr tief ausfällt. Aktuell läuft aber noch die Vernehmlassung für die entsprechende Verordnung.

Vergütung trotz tiefem Preis

CKW prescht nun vor und führt diese Mindestvergütung bereits heute ein, mit der Abrechnung für das zweite Quartal 2024. Damit will sie gemäss Mitteilung Solaranlagen-Betreiber davor schützen, ihren Strom verschenken zu müssen. Aktuell liegt die Mindestvergütung bei 4,6 Rappen pro kWh für Anlagen bis 30 kW. Zusätzlich nimmt CKW auf freiwilliger Basis auch den Herkunftsnachweis (HKN) für 2 Rappen pro Kilowattstunde (1 Rappen ab 100 kW Leistung) ab.

Weitere Optimierungen des Eigenverbrauchs

Was tun, wenn der Preis zu tief fällt? CKW schreibt dazu: «In Zeiten von tiefen Rückliefervergütungen lohnt sich der Eigenverbrauch vom selbst produzierten Strom umso mehr.» Dieser lasse sich mit Energiemanagementsystemen und Batteriespeicher weiter optimieren. Weitere Möglichkeiten sind Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch – neu auch virtuell möglich – und lokale Elekrizitätsgemeinschaften (LEG), eine Neuerung im Stromgesetz.

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