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Symbolbild: So visualisiert die KI das Stromabkommen mit der EU
@KI
Strommarkt

Was der Bundesrat für die Strombranche erreichen will

Der Bundesrat hat das Verhandlungsmandat mit der EU offengelegt. Er will keine totale Strommarktöffnung – und grosse Stromkonzerne nicht mehr retten.

Künftig sollen Stromkonzerne Mindestanforderungen hinsichtlich Liquidität und Eigenkapital erfüllen. Die EU soll sich mit einer eingeschränkten Strommarktöffnung zufrieden geben.

Der Bund möchte Stromkonzerne nicht mehr per Notrecht stützen, wie vor mehr als einem Jahr geschehen. In der geplanten Teilrevision des Stromversorgungsgesetzes sollen Mindestanforderungen an die flüssigen Mittel und das Eigenkapital festgelegt werden. Der Bundesrat hat nun die Vernehmlassung dazu gestartet.

Nun können auch die Verhandlungen mit der EU starten. Es ist online einsehbar und enthält auch das Stromabkommen mit der EU. «Ein Stromabkommen ermöglicht Swissgrid eine volle Beteiligung an der Ausarbeitung von Regeln und die Verteidigung der Schweizer Interessen», schreibt Swissgrid in einem Meinungsbeitrag. Ihr Problem nämlich: Strom kümmert sich nicht um Landesgrenzen. Das Schweizer System ist integraler Bestandteil des europäischen Verbundnetzes. Und künftig werden ungeplante Stromflüsse eher zunehmen. Das verringert die Importfähigkeit der Schweiz: «Und das wirkt sich negativ auf den Netzbetrieb und die Versorgungssicherheit aus».

Das neue Verhandlungsmandat sieht bei der Marktöffnung vor, dass Konsumentinnen und Konsumenten in der geschützten Grundversorgung mit regulierten Preisen bleiben dürfen, jedoch die Wahlfreiheit erhalten. Im Gegensatz zu heute. Ausserdem sollen sie jederzeit zurückkehren dürfen. Zudem strebt der Bundesrat den Schutz der wichtigsten bestehenden staatlichen Beihilfen an, namentlich im Bereich der Produktion von erneuerbarem Strom.

Wechselvolle Geschichte

Die Schweiz und die EU verhandeln seit 2007 über ein Stromabkommen, letztmals 2018. Drei Jahre später bricht die Schweiz die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen ab. Nun liegt nach der Vernehmlassung das definitive Verhandlungsmandat für einen Neustart vor.

 

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