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Weniger Zins für Investitionen ins Netz – VSE wehrt sich
@KI
Stromnetz

Weniger Zins für Investitionen ins Netz – VSE wehrt sich

Der Bundesrat hat einer Änderung der Stromversorgungsverordnung zugestimmt, mit der die Berechnung des WACC (Weighted Average Cost of Capital) angepasst wird. Der Verband der Schweizer Elektrizitätsunternehmen VSE ist entrüstet.

Der WACC legt die risikogerechte Entschädigung für das in die Stromnetze investierte Kapital fest. Mit der Änderung will der Bundesrat Geld einsparen. Der VSE wehrt sich und befürchtet das Schlimmste. Die Anpassung des WACC tritt am 1. März 2025 in Kraft und wird laut dem Bundesrat die Stromverbraucherinnen und -verbraucher ab 2026 gesamthaft um 124 Millionen Franken entlasten.

Die Netznutzungskosten sind eine wesentliche Komponente des Strompreises. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den kalkulatorischen Zinsen. Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder das in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung. Wie viel, das hängt vom sogenannten WACC ab. Dieser wird nach einer bestimmten Methode berechnet. Nun wendet der Bundesrat eine neue an, weil er der Meinung ist, in Tiefzinsphasen der Schweiz erhielten Investoren nach der alten Berechnungsmethode einen zu hohen Zins.

Neue Berechnungsmethodik

Der Vorschlag für eine angepasste Berechnungsmethodik für den WACC war von Juni bis Oktober 2024 in der Vernehmlassung. Investoren erhielten laut Mitteilung des Bundesrats auch mit der neuen Methode in ausserordentlichen Zinsphasen Planungssicherheit.

Gemäss der bisherigen Berechnungsmethode liegt der WACC für das Tarifjahr 2025 bei 3,98%. Mit der neuen Berechnungsmethodik beträgt er für das Tarifjahr 2026 3,43%. Die Anpassung entlastet Haushalte und Unternehmen unter den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2026 (Stand der Berechnungen vom Januar 2025) um 124 Millionen Franken pro Jahr (Reduktion des Stromnetztarifs um 0.22 Rp./kWh).

Durch die Anpassung verändern sich aber auch die Förderbeiträge für erneuerbare Energie sowie die Marktprämie:

  • Geothermie -0,11%,
  • Windkraft -0,06%
  • Marktprämie für die Grosswasserkraft, Gross- und Kleinwasserkraft, alpine Photovoltaik sowie Biomasse -0,01%
  • allgemeine Photovoltaik +0,16%.

Scharfe Antwort des VSE

Der VSE ist mit dem Entscheid des Bundesrats überhaupt nicht einverstanden. «Nur mit einer Kapitalrendite, die wettbewerbsfähig ist und Kontinuität gewährleistet, fliessen die dringend benötigten Investitionen in Ausbau und Erneuerung der Stromnetze sowie in den Ausbau der erneuerbaren Energien», schreibt der Verband in einer Mitteilung. Der vom Bundesrat erhoffte Nutzen stehe in keinem Verhältnis zum potenziellen Schaden für den Umbau des Energiesystems. Wenn Investoren sich zurückzögen, würden die Finanzierungskosten steigen. Auch andere Mechanismen führen laut VSE zu Kostensteigerungen. Die Wirkung der WACC-Anpassung sei somit trügerisch und kurzfristig, so der VSE.