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Regulationen

Stromgesetz: verhalten positive Reaktionen

Die Reaktionen auf die bundesrätlichen Verordnungen zu LEG, dynamischen Netznutzungstarifen und weiteren Neuerungen sind mehrheitlich positiv.

«energie inside» gibt Ihnen eine Übersicht über die Meinungen.

«LEG und vZEV sind für die Energiestädte ein wichtiges Element, um das Photovoltaikpotenzial bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Anforderungen des elektrischen Netzes zu nutzen. Die gute Neuigkeit ist, dass der Abschlag auf den Netztarif bei LEGs auf 40 % erhöht wurde. Somit kann nun konkret geplant werden. Führende Energiestädte sind bereits daran, entsprechende Projekte zu initialisieren. Wir als Trägerverein Energiestadt nehmen das Thema auch auf und versuchen, die Energiestädte zu unterstützen, z. B. mit dem Werkzeugkoffer Solarenergie - Energiestadt

Maren Kornmann, Co-Geschäftsführerin Trägerverein Energiestadt

«Der Bundesrat schafft mit dem zweiten Verordnungspaket zum Stromgesetz Rahmenbedingungen für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Die geografische Ausdehnung einer LEG umfasst das Gebiet einer Gemeinde, wobei der Abschlag auf dem Netznutzungstarif maximal 40 Prozent beträgt – eine Erhöhung vom ursprünglichen Entwurf mit 30 Prozent. Das bestehende Modell der Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) hat sich bereits bewährt und ermöglicht rentablere PV-Anlagen. Der Bundesrat kann nun für Anlagen bis 150 kW Mindestvergütungen festlegen. Dies schafft Investitionssicherheit für kleinere Anlagen, mit erhöhten Vergütungen für Anlagen unter 30 kW. Die aeesuisse setzt sich weiterhin für wirtschaftlich tragbare Vergütungen ein.»

Stefan Batzli, Geschäftsführer aeesuisse

«Der VSE stellt fest, dass zwar einige zentrale Forderungen der Elektrizitätsbranche eingeflossen sind. Die Umsetzungsbestimmungen hätten jedoch viel pragmatischer ausgestaltet werden müssen. Die Abzüge für lokale Elektrizitätsgemeinschaften sind zu hoch; der lokale Verbrauch beeinflusst die Netzkosten kaum. Somit ist es eine unfaire Umverteilung zulasten anderer Endkundinnen und Endkunden, die nicht Teil einer LEG sein können. Der VSE begrüsst, dass der Bundesrat mehr Möglichkeiten für die Netztarifierung schafft. Dies ist bitter nötig, um eine verursachergerechte Netzkostentragung sicherzustellen. Allgemein braucht es mehr Preissignale, um geeignete Anreize zu schaffen.»

Michael Frank, Direktor Verband Schweiz. Elektrizitätsunternehmen (VSE)

«Gegenüber der Vernehmlassung gibt es klare Verbesserungen. Für Betreiber von Solaranlagen steigt die Planungssicherheit und die Bedeutung des Quartierstroms wurde richtig erkannt. Der Bundesrat muss jedoch bei nächster Gelegenheit seinen gesetzlichen Spielraum maximal nutzen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien langfristig sicherzustellen – insbesondere bei den Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften.»

Jürg Grossen, Swissolar-Präsident