PV-Vergütungen im Sinkflug für 2025
Eine Umfrage des Verbands VESE zeigt: Die Vergütungen für eingespeisten Solarastrom sinken voraussichtlich auf breiter Front. Die Beschaffungskosten für Strom sind gesunken.
Eine Umfrage des Verbands VESE zeigt: Die Vergütungen für eingespeisten Solarastrom sinken voraussichtlich auf breiter Front. Die Beschaffungskosten für Strom sind gesunken.
Die VESE-Umfrage zeigt durchschnittliche Senkungen der Vergütungen um rund 25 %. Es gibt darunter aber auch vereinzelte Erhöhungen.
Noch haben laut Mitteilung von VESE erst die Hälfte der 30 grössten Schweizer Verteilnetzbetreiber auf die Umfrage reagiert. Viele wollten eben noch die Verordnungen des Bundesrats im November abwarten. Allerdings sollen gemäss einer Mitteilung des Bundesamtes für Energie (BFE) die neuen Bestimmungen zur Abnahmevergütung voraussichtlich erst auf Anfang 2026 in Kraft gesetzt werden. Das sorgt bei den Verteilnetzbetreibern entsprechend für Unsicherheit.
Eine merkliche Senkung sei aber insgesamt zu erwarten, nachdem sich die Lage am europäischen Elektrizitätsmarkt entspannt habe, schreibt der Verband. Die Preise für die Verbraucher für 2025, welche Ende August von der ElCom publiziert wurden, gingen deutlich zurück. Die Mehrheit werde dies in den Vergütungen nachvollziehen. Dafür wird mit einem Rückgang der Vergütungen um 25 % gerechnet.
Falls sich diese Tendenz fortsetzt, wovon VESE ausgeht, kann somit für 2025 von einer mittleren Vergütung im Bereich von 11 bis 13 Rp./kWh ausgegangen werden. Trotz Rückgang wäre dies immer noch ein relativ hoher Wert im Vergleich der letzten 10 Jahre und befindet sich im Rahmen der von VESE empfohlenen 10 bis 12 Rp./kWh. Diese Vergütung, so sie langfristig stabil ausgerichtet wird, erlaubt den Produzenten eine befriedigende Amortisation ihrer Anlagen. Dennoch warnt VESE: Die aktuelle Ausrichtung auf den europäischen Spotmarktpreis und die hohe Gewichtung des Eigenverbrauchs könnten rasch zum Eigentor werden. VESE fordert deswegen sowohl den Bundesrat wie auch die Verteilnetzbetreiber auf, stabile, «an der Amortisation von Referenzanlagen» ausgerichtete Abnahmevergütungen zu gewährleisten.
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