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Reservekraftwerk in Birr
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Kraftwerke

Betriebsbewilligung nur bei bewiesener Mangellage

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bundesrat und das Departement UVEK für seine Betriebsbewilligung für das Reservekraftwerk Birr gerügt.

Der Bundesrat muss künftig Belege für eine schwere Strommangellage liefern, ehe ein Gas-Reservekraftwerk in Betrieb gehen kann.

Für den Bundesrat bestand im Februar 2022 ein zunehmendes Risiko, dass zum Ende des Winters 2022 und im Frühling 2023 nicht genügend elektrische Energie in die Schweiz hätte importiert werden können. Um die Stromversorgung gegen ausserordentliche Situationen abzusichern, beschloss er den Aufbau einer sogenannten Winterreserve. Diese sah unter anderem die Bereitstellung eines temporären Reservekraftwerks in der aargauischen Gemeinde Birr vor. Dieses ist laut und stösst viel CO2 aus.

Der Betriebsbewilligung hat nun das Bundesverwaltungsgericht auf Beschwerde einer Anwohnerin hin das Prädikat «ungesetzlich» zugewiesen.

Es stellt in seinem Urteil fest, «dass der Bundesrat grundsätzlich berechtigt ist, wirtschaftliche Interventionsmassnahmen zu ergreifen, um die Versorgung mit elektrischer Energie sicherzustellen. Er ist in seiner Entscheidung jedoch nicht frei». Der Bundesrat müsse sich pflichtgemäss verhalten und Massnahmen am Gesetzeszweck orientieren, die Grundprinzipien der Bundesverfassung beachten.

Aus der Tagesschau vom 27.3.2023: Birr ist bereit für den Betrieb.

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