Energiewende nimmt 2025 Gestalt an
Der Bundesrat setzt das erste Paket neuer Regelungen im Energierecht für 2025 in Kraft. Der zweite Teil soll ab 1. Januar 2026 folgen, um der Strombranche mehr Zeit für die Umsetzung zu verschaffen.
Der Bundesrat setzt das erste Paket neuer Regelungen im Energierecht für 2025 in Kraft. Der zweite Teil soll ab 1. Januar 2026 folgen, um der Strombranche mehr Zeit für die Umsetzung zu verschaffen.
Nach der Annahme des Stromgesetzes am 9. Juni 2024 folgen nun die damit verbundenen Änderungen im Energierecht. Eine Übersicht.
Per 1. Januar 2025 tritt das erste Paket an Neuerungen in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Das Paket umfasst einen Teil des revidierten Stromversorgungsgesetzes, das Waldgesetz und alle Elemente des Energiegesetzes mit Ausnahme von Artikel 15 (Abnahme- und Vergütungspflicht, Minimalvergütungen). Grund dafür ist der enge Zusammenhang dieses Artikels mit den Neuerungen bei der Grundversorgung im Stromversorgungsgesetz, die zwar ab 2025 in Kraft treten, jedoch erst ab dem Tarifjahr 2026 wirksam werden. Die neuen Regelungen im Raumplanungsgesetz treten im Rahmen der Revision 2 Raumplanungsgesetz voraussichtlich am 1. Juli 2025 in Kraft.
Das zweite Paket mit den restlichen Neuerungen wird der Bundesrat voraussichtlich im ersten Quartal 2025 verabschieden und auf den 1. Januar 2026 in Kraft setzen.
Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt mittels verschiedener Verordnungen.
Faktenblatt zu den Neuerungen ab 2025
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