Stromgesetz: verhalten positive Reaktionen
Die Reaktionen auf die bundesrätlichen Verordnungen zu LEG, dynamischen Netznutzungstarifen und weiteren Neuerungen sind mehrheitlich positiv.
Die Reaktionen auf die bundesrätlichen Verordnungen zu LEG, dynamischen Netznutzungstarifen und weiteren Neuerungen sind mehrheitlich positiv.
Die Energie-Schweiz erlebt ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Neuerungen. So werden neu dynamische Netznutzungstarife möglich – und lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) sowie eine generelle Abnahme- und Vergütungspflicht.
Der Bundesrat setzt das erste Paket neuer Regelungen im Energierecht für 2025 in Kraft. Der zweite Teil soll ab 1. Januar 2026 folgen, um der Strombranche mehr Zeit für die Umsetzung zu verschaffen.