Viele PV-Besitzer fordern HKN-Zustupf nicht ein
Vergütungen für den Herkunftsnachweis bessern die teilweise tiefen Vergütungen für die Rückspeisung von Solarstrom wieder auf.
Vergütungen für den Herkunftsnachweis bessern die teilweise tiefen Vergütungen für die Rückspeisung von Solarstrom wieder auf.
Solaranlagenbesitzer ärgern sich über den tiefen Tarif der BKW, vergessen aber die Vergütung für den Herkunftsnachweis. Was ist das?
Viele Energieversorger senken den Preis für Rückspeisungen der privaten Photovoltaik-Besitzenden. Dabei geht es auch darum, Lastspitzen im Netz zu vermeiden. Diese führten sonst zu einem unnötigen Ausbau des Verteilnetzes. Laut einer Umfrage des Verbands unabhängiger Energieerzeuger (Vese) dürften Solaranlagen-Betreiber 2025 im Schnitt rund ein Viertel weniger erhalten.
Die BKW beispielsweise bezahlt im dritten Quartal 2024 3,6 Rappen pro Kilowattstunde. Die Vergütung für den Herkunftsnachweis (HKN) hat sie nach Kritik auf 3,5 Rappen erhöht. Den Zustupf nutzen viele PV-Besitzer nicht: Die Zeitung «Der Bund» schätzt, rund die Hälfte.
Wer selbst Strom erzeugt, kann seinen HKN dem lokalen Stromversorger abtreten. Mit diesem wird die Herkunft des Stroms deklariert. So kann der Versorger den Strom als ökologischen Strom teurer weiterverkaufen. Die Entschädigung dafür bessert die tiefe Rückspeisevergütung auf. Allerdings müssen sich PV-Besitzer aktiv um die Abtretung des HKN kümmern und ihren Zustupf einfordern. Das bedeutet einen gewissen bürokratischen Aufwand. Die Anlage muss dafür bei Pronovo, der akkreditieren Zertifizierungsstelle, registriert werden. Für den Handel mit Herkunftsnachweise gibt es Plattformen wie Buyeco.
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