Swissgrid: Notlösung Privatrecht
Ein Stromabkommen mit der EU fehlt nach wie vor. Swissgrid schliesst sich technisch auf privatrechtlicher Basis mit den Versorungsnetzbetreibern Europas zusammen. Neu mit jenen der Region «Core».
Ein Stromabkommen mit der EU fehlt nach wie vor. Swissgrid schliesst sich technisch auf privatrechtlicher Basis mit den Versorungsnetzbetreibern Europas zusammen. Neu mit jenen der Region «Core».
Swissgrid und die Übertragungsnetzbetreiber der Region «Core» haben einen privatrechtlichen Vertrag unterzeichnet. Dieser regelt die Bestimmung der Grenzkapazitäten an den Schweizer Nordgrenzen.
Swissgrid und die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom haben laut Mitteilung in den langjährigen Verhandlungen eng zusammengearbeitet und konnten diese nun zu einem erfolgreichen Abschluss bringen.
«Diese privatrechtlichen Verträge sind allerdings kein Ersatz für ein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU», schreibt Swissgrid. Denn: Die Methodik, die dem Vertrag zu Grunde liegt, müsse jährlich einstimmig von den Regulatoren neu genehmigt werden. Der Abschluss eines Stromabkommens mit der EU bleibe daher unabdingbar.
Swissgrid und die Übertragungsnetzbetreiber der Region «Core» haben sich auf eine Methodik geeinigt, wie die Schweiz in den Kapazitätsberechnungsprozessen für grenzüberschreitenden Stromhandel berücksichtigt werden soll.
Dank der Integration der Schweiz kann Swissgrid die physischen Stromflüsse durch die Schweiz besser kontrollieren. Das erhöht die Netzstabilität. Die Belastungsgrenzen der Elemente des Schweizer Übertragungsnetzes werden angemessen berücksichtigt. Das ist wichtig, da Strom physikalisch immer den Weg des geringsten Widerstands nimmt, unabhängig von am Markt vereinbarten Handelsgeschäften. Der aus Handelsgeschäften in der EU resultierende Stromfluss nimmt demnach oft den Weg durch die Schweiz, ohne Berücksichtigung der technischen Limiten des Schweizer Höchstspannungsnetzes.
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