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ei-Kolumne

Aus Angst das erneuerbare Energiesystem spalten?

Nun ist sie da, die neue AKW-Diskussion. Die Gründe dafür sind unklar, zumal es nie ein Technologieverbot gegeben hat.

Die Forderung nach Offenheit für neue Kernkraftwerke ist legitim. Es braucht nun eine Präzisierung im Kernenergiegesetz.

Der Satz im Kernenergiegesetz (KEG) sieht wie ein Notlösung aus, wie Tesa hält er Volkswille und Gesetz zusammen.

Art. 12a Verbot des Erteilens der Rahmenbewilligung für Kernkraftwerke: Rahmenbewilligungen für die Erstellung von Kernkraftwerken dürfen nicht erteilt werden.

Im Artikel 12 hingegen steht dann auch, dass eine Rahmenbewilligung Voraussetzung für den Bau und Betrieb eines AKW ist. Und dass Anlagen mit geringem Gefährdungspotenzial keiner Rahmenbewilligung bedürfen.

Der Artikel 12 wurde nie gelöscht. Daraus schliesst ein juristischer Laie wie ich, dass das Gefährdungspotenzial konventioneller AKW hoch ist und 12a jederzeit wieder hinfällig werden könnte.

Kein Technologieverbot

Was wohl der Volkswille damals 2017 war? Es stimmte für das Energiegesetz, das nebst anderen Massnahmen auch das Auslaufen der Atomkraft vorsah und den Neubau weiterer Kraftwerke verunmöglichen sollte. Laut Abstimmungsbotschaft von damals handelte es sich nicht um ein Technologieverbot. Forschung wurde nicht verboten. Es braucht wohl kaum ein juristisches Studium, um daraus abzuleiten, dass für künftige Generationen eine neue Rahmenbewilligung erteilt werden könnte.

Noch gibt es aber keine bezahlbaren, baubaren und langfristig erprobten AKW ohne die Nachteile der heutigen Generationen. Die Rufe nach neuen Kühltürmen scheinen von Angst getrieben, sind emotional, wenig rational, vielleicht weil sich die Energiewelt in Europa seit längerem für viele Menschen zu radikal wandelt. Das neue System ist dezentral, Software übernimmt die Kontrolle, Energie wird im Überfluss vorhanden sein und direkt am Ort der Produktion verbraucht.

Präzisierung im Kernenergiegesetz nötig

Die Produktion selbst ist nicht länger das Problem, die Integration höchst unterschiedlicher erneuerbarer Produktionsarten die grosse Herausforderung. Mag sein, dass dereinst auch die im Vergleich zu den erneuerbaren Energien noch junge Atomkraft ihren Platz in einem solchen System findet, realistisch ist dies wohl für einige Zeit nicht. Auf das AKW im Batterieformat, das keine strahlenden Abfälle verursacht, warten wir noch lange.

Um auf das Kerngesetz zurück zu kommen: Es ist richtig, dass keine Rahmenbewilligungen mehr erteilt werden. Nötig wäre nun einfach nur ein Zusatz, der die Bedingungen zur Wiedererteilung präzisiert.

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